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   BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76   

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https://dejure.org/1979,3418
BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76 (https://dejure.org/1979,3418)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1979 - 1 C 72.76 (https://dejure.org/1979,3418)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1979 - 1 C 72.76 (https://dejure.org/1979,3418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Waffenscheines für eine scharfe Faustfeuerwaffe - Bedürfnis im Sinne des § 32 Waffengesetz (WaffG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 42.75

    Empfänger einer Pflegezulage - Erziehungsbeihilfe - Ausbildungskosten -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76
    Ob und inwieweit ausnahmsweise die vorerwähnten Grundsätze des Vertrauensschutzes in solchen Fällen entsprechend anzuwenden sind, in denen eine Dauerleistung durch befristete Verwaltungsakte abschnittsweise bewilligt wird (vgl. BVerwGE 52, 201 [BVerwG 31.03.1977 - V C 42/75] [212/213]), kann dahinstehen, weil mit der Erteilung des Waffenscheines ein vergleichbares, mehrere Kettenverwaltungsakte übergreifendes Ziel nicht angestrebt wird.
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76
    Zu dieser Annahme konnte das Berufungsgericht nur gelangen, weil es den vom Kläger im Verwaltungsverfahren gestellten Antrag nicht als Willenserklärung gewertet hat, bei dessen Auslegung in entsprechender Anwendung des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 10.68 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 50] im Anschluß an BVerwGE 16, 198 [BVerwG 10.07.1963 - VI C 91/60] [203]) der wirkliche Wille zu erforschen ist.
  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73

    Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76
    Anhand dieser Feststellungen kann indes nicht beurteilt werden, ob der Kläger aufgrund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muß, ob eine etwaige Gefährdung auf zumutbare andere Weise verhindert oder jedenfalls ebenso gemindert werden kann wie durch den erstrebten Besitz einer Schußwaffe und ob die vom Kläger begehrte Waffe in für den Kläger typischen Situationen als Verteidigungsmittel geeignet ist (vgl. BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] [10 ff.]).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76
    Dies entspricht auch der Handhabung des Rechtsinstituts der Verlängerung einer befristeten Erlaubnis in anderen Rechtsbereichen, wie z.B. bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG (BVerwGE 57, 252 [BVerwG 30.01.1979 - 1 C 56/77]).
  • BVerwG, 01.10.1971 - VII C 10.68

    Entrichtung eines Gewerbesteuerausgleichsbetrags - Landesrechtliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 72.76
    Zu dieser Annahme konnte das Berufungsgericht nur gelangen, weil es den vom Kläger im Verwaltungsverfahren gestellten Antrag nicht als Willenserklärung gewertet hat, bei dessen Auslegung in entsprechender Anwendung des § 133 BGB (BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG 7 C 10.68 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 50] im Anschluß an BVerwGE 16, 198 [BVerwG 10.07.1963 - VI C 91/60] [203]) der wirkliche Wille zu erforschen ist.
  • BVerwG, 11.11.2015 - 6 C 67.14

    Waffenschein; Bedürfnis; Bewachungsunternehmer; Bewachungsaufträge; gefährdete

    Diese Voraussetzungen gelten gleichermaßen für die Verlängerung der Geltungsdauer wie für die Neuerteilung eines Waffenscheins (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 1 C 72.76 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 21 S. 70).
  • BVerwG, 23.09.1997 - 1 B 188.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung

    Auch die Rüge, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 1 C 72.76 - und - BVerwG 1 C 35.77 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 21 und 22) abgewichen, greift nicht durch.
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 B 136.83

    Geltendmachung eines Verfahrensfehlers erster Instanz im Rahmen einer Beschwerde

    Sie geben dem Senat insbesondere keine Veranlassung, die in dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 1 C 72.76 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 21) rechtsgrundsätzlich entschiedenen Fragen erneut in einem Revisionsverfahren aufzugreifen.
  • BVerwG, 21.02.1980 - 1 B 70.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die in der Beschwerdeschrift besonders herausgehobene Frage, wie Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines nach § 35 Abs. 1 Satz 4 WaffG von der zuständigen Behörde zu behandeln sind, hat der Senat zwischenzeitlich durch Urteile vom 18. Dezember 1979 in den Verfahren - BVerwG 1 C 72.76, 1 C 35.77, 1 C 38.77 und 1 C 84.77 - beantwortet.
  • BVerwG, 04.12.1984 - 1 B 51.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats "genügt, ist aber auch erforderlich, daß der Antragsteller aufgrund besonderer Umstände nach den Erfahrungen wesentlich mehr als der Durchschnitt der Bevölkerung mit der von ihm befürchteten Verletzung von Rechtsgütern rechnen muß, und daß gleichwohl ein Bedürfnis nicht vorliegt, "wenn nach den Umständen des einzelnen Falles die Waffe zur Minderung der Gefährdung nicht erforderlich und nicht geeignet ist" (Urteil vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 [BVerwG 24.06.1975 - I C 25/73] [10]; vgl. ferner Urteil vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 1 C 72.76 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 21 S. 67 [73]).
  • BVerwG, 17.02.1981 - 1 B 829.80

    Gefährdung durch Geheimhaltung der für Produktionen der Bundeswehr entwickelten

    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von den Urteilen des beschließenden Senats vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 1 C 72.76 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 21) und - BVerwG 1 C 35.77 - (Buchholz 402.5 WaffG Nr. 22) ab.
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